Ausbildung

Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin (BE) in Berlin

Nehmen Sie Ihre Karrierechance wahr – werden Sie Fahrlehrer als Angestellter, Freiberufler oder Dozent in Vollzeit oder Teilzeit.

Die Fahrlehrerausbildung BE wird inklusive Orientierungsphase und Lehrpraktikum in 14 Monaten in Vollzeit unterrichtet.

Dabei sind 7,5 Monate Theorieunterricht und 4,5 Monate Praxisunterricht enthalten.

Mit dieser Ausbildung sind Sie ein bundesweit anerkannter Fahrlehrer!

Nach dem Erwerb der Fahrlehrerlaubnis BE können weitere Fahrlehrerlaubnisklassen erworben werden.

Voraussetzungen für den Beruf Fahrlehrer

Eignung und Zuverlässigkeit

Eine Fahrlehrerlaubnis darf erwerben, wer geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sowie persönlich zuverlässig ist.

Ihre geistige und körperliche Eignung wird durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. Ihre persönliche Zuverlässigkeit wird durch das erweiterte Führungszeugnis überprüft, das Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen können.

Die pädagogische und fachliche Eignung legen Sie durch die erfolgreiche Absolvierung der unterschiedlichen Fahrlehrerprüfungen dar.

Mindestalter

Für die Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben.

In Einzelfällen kann Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde auch Ausnahmen von dem Erfordernis des Mindestalters genehmigen.

Mit der Ausbildung können Sie jedoch bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen.

Vorbildung

Eine bestimmte Schulbildung ist nicht vorgeschrieben. Sie benötigen lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.

Als gleichwertige Vorbildung werden unter anderem folgende Schulabschlüsse anerkannt: Allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), Fachhochschulreife.

Auch bei einigen anderen Abschlüssen (wie z.B. Dienstgrad des Unteroffiziers bei der Bundeswehr) kann auf die Berufsausbildung verzichtet werden.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Einfach an unserem Standort in Berlin anrufen und einen Termin vereinbaren.

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Ihre persönliche Beratung:

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Allgemeine Informationen Sie wollen Fahrlehrer/Fahrlehrerin werden?

Der Beruf des Fahrlehrers stellt an alle Ausbilder hohe Anforderungen. Deshalb ist die Ausbildung zum Fahrlehrer in Umfang und Art vom Gesetzgeber geregelt und wird nur amtlich anerkannten Instituten übertragen.

Um diesen abwechslungsreichen und interessanten Beruf, nach bestandener Prüfung, ergreifen zu können ist ein Höchstmaß an persönlichem Einsatz, Geduld und Mitarbeit des Teilnehmers im Kurs unerlässlich.

Berechtigungen

Mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE dürfen Sie ausbilden:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg
  • die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen
  • Sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500kg nicht übersteigt.

FAHRLEHRER AUSBILDUNG IN BERLIN
in den Klassen A, CE und DE!

Jetzt Fahrlehrer aller Klassen werden. In unserer Fahrlehrerausbildungsstätte.

KLASSE A

Für die Fahrlehrerlaubnis A muss die Fahrerlaubnis A (unbeschränkt) vorhanden sein, da die geforderte Fahrpraxis auf leistungsunbeschränkten Motorrädern gefahren werden muss.

Der Gesetzgeber verlangt, dass regelmäßig Krafträder geführt wurden, also nicht nur gelegentlich. Das setzt voraus, dass wöchentlich gefahren wird. Die Gesamtfahrleistung sollte bei Klasse A jährlich etwa 5000 KM betragen soll. Der Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte läuft über 1 Monat mit 140 Unterrichtsstunden.

fahrlehrer, berlin, fahrlehrerausbildung, fahrlehrerlaubnis, klasse be, auto, pkw, baw mitteIn diesen Stunden sind 10 Übungsstunden mit dem Motorrad enthalten. Bei den Erweiterungsklassen kann die praktische Prüfung vor oder nach der schriftlichen/mündlichen Prüfung abgelegt werden.

Bei der Abschlussprüfung Klasse BE werden bereits die Lehrproben in Theorie und Praxis abgelegt. Deshalb entfallen diese bei den Erweiterungsklassen.

KLASSE CE

Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist Voraussetzung für den Fahrlehrerschein Klasse CE. Die Fahrpraxis soll 10.000 KM auf Kraftfahrzeugen der Klasse CE nicht unterschreiten. Sie soll im Rahmen eines Hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnisses von 6 Monaten und einer Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden erworben worden sein.

fahrlehrer, berlin, fahrlehrerausbildung, fahrlehrerlaubnis, klasse be, auto, pkw, baw mitteEs besteht auch die Möglichkeit 60 Fahrstunden in einer Fahrschule CE mit einem Fahrlehrer zu absolvieren. Zwei Monate Ausbildung bedeutet 280 Unterrichtsstunden einschließlich 10 Fahrstunden.

Besitzt der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE verkürzt sich die Ausbildung auf 140 Stunden, ein Monat, einschließlich 10 Fahrstunden.

Auch bei CE kann zuerst die Prüfung schriftlich/mündlich und dann Praxis oder umgedreht abgelegt werden.

KLASSE DE

Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist Voraussetzung für den Fahrlehrerschein Klasse DE. Die Fahrpraxis soll 10.000 KM auf Kraftfahrzeugen der Klasse D nicht unterschreiten. Es wird nur Klasse D gefordert da die Anhängerklasse DE sehr wenig genutzt wird. Sie soll im Rahmen eines Hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnisses von 6 Monaten und einer Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden erworben worden sein.

Es besteht auch die Möglichkeit 60 Fahrstunden in einer Fahrschule DE mit einem Fahrlehrer zu absolvieren. Zwei Monate Ausbildung bedeutet 280 Unterrichtsstunden einschließlich 10 Fahrstunden.

fahrlehrer, berlin, fahrlehrerausbildung, fahrlehrerlaubnis, klasse be, auto, pkw, baw mitteBesitzt der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE verkürzt sich die Ausbildung auf 140 Stunden, ein Monat, einschließlich 10 Fahrstunden.

Auch bei DE kann zuerst die Prüfung schriftlich/mündlich und dann Praxis oder umgedreht abgelegt werden.

  • Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte Berlin
  • der Lehrgang umfasst einen Monat mit 140 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis
  • neben den zweiradspezifischen Themen werden auch Bereiche der Grundfahrlehrererlaubnis, insbesondere Verkehrspädagogik und Technik, wiederholt.

Nach Beendigung des Lehrgangs ist je eine

  • fahrpraktische,
  • eine schriftliche und
  • eine mündliche Prüfung abzulegen.

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben:

  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Verkehrsrecht, Gefahrenlehre und Umweltschutz und
  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik einschließlich Fahrphysik

Die Ausbildung umfasst:

zwei Monate mit 280 Unterrichtseinheiten theoretischer und praktischer Ausbildung

Inhalt:

  • nutzfahrzeugspezifische Themen
  • Wiederholung der Themen aus dem Bereich der Grundfahrlehrerlaubnis (insbesondere Verkehrspädagogik und Technik)

Die praktische Ausbildung findet auf neuesten, fahrschuleigenen LKW statt.

Zusätzlich 1 Monat Klasse DE, zusammen 3 Monate und mindestens 420 Stunden gemäß des gesetzlichen Rahmenlehrplanes

Sind Sie bereits im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE, verkürzt sich die Ausbildungszeit zum Fahrlehrer der Klasse CE um einen Monat auf 140 Unterrichtsstunden.

  • Fahrpraktische Prüfung
  • Schriftliche Prüfung
  • Mündliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben:

  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Verkehrsrecht, Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Gefahrenlehre und Umweltschutz, und
  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik, Fahrzeugphysik

Die Prüfungsdauer beträgt zweieinhalb Stunden.

Die Ausbildung umfasst zwei Monate mit 280 Unterrichtsstunden theoretische und praktische Ausbildung. Die praktische Ausbildung findet auf fahrschuleigenen Bussen statt.

  • nutzfahrzeugspezifische Themen
  • Wiederholung der Themen aus dem Bereich der Grundfahrlehrerlaubnis (insbesondere Verkehrspädagogik und Technik)

Bei CE und DE in einem Ausbildungslehrgang

Bei CE und DE in einem Ausbildungslehrgang zusätzlich einen Monat Klasse CE, zusammen drei Monate mit mindestens 420 Unterrichtsstunden gemäß dem gesetzlichen Rahmenlehrplan.

Zusätzlich 1 Monat Klasse DE, zusammen 3 Monate und mindestens 420 Stunden gemäß des gesetzlichen Rahmenlehrplanes

Sind Sie bereits im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE, verkürzt sich die Ausbildungszeit zum Fahrlehrer der Klasse CE um einen Monat auf 140 Unterrichtsstunden.

  • fahrpraktische Prüfung
  • schriftliche Prüfung
  • mündliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben:

  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Verkehrsrecht, Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Gefahrenlehre und Umweltschutz, und
  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik, Fahrzeugphysik

Die Prüfungsdauer beträgt zweieinhalb Stunden.

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Fahrlehrer Klasse BE25.03.2024
Fahrlehrer Klasse Aauf Anfrage
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