Eignung und Zuverlässigkeit
Eine Fahrlehrerlaubnis darf erwerben, wer geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sowie persönlich zuverlässig ist.
Ihre geistige und körperliche Eignung wird durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. Ihre persönliche Zuverlässigkeit wird durch das erweiterte Führungszeugnis überprüft, das Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen können.
Die pädagogische und fachliche Eignung legen Sie durch die erfolgreiche Absolvierung der unterschiedlichen Fahrlehrerprüfungen dar.
Mindestalter
Für die Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben.
In Einzelfällen kann Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde auch Ausnahmen von dem Erfordernis des Mindestalters genehmigen.
Mit der Ausbildung können Sie jedoch bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen.
Vorbildung
Eine bestimmte Schulbildung ist nicht vorgeschrieben. Sie benötigen lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.
Als gleichwertige Vorbildung werden unter anderem folgende Schulabschlüsse anerkannt: Allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), Fachhochschulreife.
Auch bei einigen anderen Abschlüssen (wie z.B. Dienstgrad des Unteroffiziers bei der Bundeswehr) kann auf die Berufsausbildung verzichtet werden.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Einfach an unserem Standort in Berlin anrufen und einen Termin vereinbaren.